Ihre Unternehmensberatung für

die Stellung des Management-Beauftragten für

Management-Systeme

Wir beraten Sie bei der Einführung, Pflege und Aktualisierung von Management-Systemen.

Neben der reinen externen Beratung bieten wir als Besonderheit die Stellung eines Fachingenieurs als Management-Beauftragten für Ihr Unternehmen auf Basis eines freien Mitarbeitervertrages an. So müssen Sie keinen Fachingenieur Vollzeit einstellen mit allen Lohnnebenkosten, sondern zahlen nur für die Stunden, die auch tatsächlich für Sie geleistet werden.

Diese Regelung ermöglicht es uns, Ihnen besonders günstige Konditionen zu bieten, und das bei gleichbleibend hoher und immer aktueller Fachkompetenz.

Unser Fachingenieur übernimmt für Sie alle Aufgaben des Managementbeauftragten während der Einführung, Pflege und Aktualisierung Ihres Management-Systems.

Häufig sind spezielle Management-Systeme bereits Bestandteil eines unternehmensübergreifenden Management-Systems oder haben zahlreiche Schnittstellen. Unsere Verbundlösungen bieten Ihnen den Vorteil einer einheitlichen Dokumentation bei niedrigeren Kosten sowie geringerem Zeitaufwand.

Arbeitssicherheits - Systeme

Das Arbeitssicherungsgesetz bietet den Unternehmen die Möglichkeit, zur Verringerung der Eigenbelastung externe Dienste mit den Aufgaben der Arbeitssicherheit zu beauftragen.

Mit unseren Leistungen erfüllen Sie vollständig die Forderung gemäß DGUV V2 zur Einsatzzeit sowie zum Aufgabenumfang von Sicherheitsfachkräften. Dazu gehören insbesondere :

  • Stellung der Sicherheitsfachkraft (Sicherheitsingenieur)
  • Durchführung von Gefährdungsanalysen und Betriebsbegehungen
  • Erstellung, Pflege und Aktualisierung von Betriebsanweisungen und Gefahrstoffanweisungen
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Auswertung von Unfallberichten
  • Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung von weiteren Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten
  • Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen von Anlagen und Maschinen sowie der persönlichen Schutzausrüstungen der Mitarbeiter hinsichtlich der Arbeitssicherheit

Eine fortwährende Überwachung der Arbeitssicherheit im Unternehmen führt zu frühzeitiger Erkennung von Gefahrenpotentialen zum Beispiel durch Maschinenverschleiß, Verunreinigungen, Defekten an Anlagen, Gebäuden oder den elektrischen Einrichtungen, aber auch falsche Arbeitsplatzgestaltung, falsche Sitz- oder Stehpositionen oder gar Zwangshaltungen.

Außerdem versetzen wir Ihre Mitarbeiter durch unsere hochwertige und regelmäßige Unterweisung in die Lage, aufgrund des so erhaltenen Fachwissens und der Sensibilisierung in Richtung auf Gefahrenpotentiale aktiv zur Vermeidung von Arbeitsunfällen beitragen zu können.

D S G V O
- Datenschutzbeauftragter –

Mit der Einführung der DatenSchutz-GrundVerOrdnung im Jahr 2018 muss jedes Unternehmen, das sensible Daten aufnimmt und / oder verarbeitet, einen Datenschutzbeauftragten benennen.

Wir übernehmen für Sie als Ihr benannter Datenschutzbeauftragter gemäß Artikel 39 DSGVO die folgenden Aufgaben zum Datenschutz :

  • Unterrichtung und Beratung der Firma und deren Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten
  • Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung, anderer Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten sowie der Strategien der Firma für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen
  • Beratung — auf Anfrage — im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35 DSGVO
  • Beratung, Unterstützung und ggf. Erstellung von notwendigen Dokumentenvorlagen
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen, einschließlich der vorherigen Konsultation gemäß Artikel 36 DSGVO, und gegebenenfalls Beratung zu allen sonstigen Fragen

SiGeKo - Baustellenbetreuung

Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator gemäß Baustellenverordnung bei Ihrem Bauvorhaben

Nach Inkrafttreten der europäischen Baustellenverordnung in Deutschland am 01.06.1998 wurde der Einsatz eines SiGeKo auf Baustellen mit mehr als einem tätigen Unternehmer (Gewerk) Pflicht.

Der SiGeKo koordiniert in der Planungsphase, während der Anmeldung und der gesamten Bauphase bis zum Abschluss des Bauvorhabens die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz aller am Bau Beteiligten.

Er erstellt im Vorfeld den SiGe-Plan und koordiniert die notwendigen Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aller beteiligten Unternehmen während der gleichzeitigen Arbeit auf der Baustelle.

Weiterhin überprüft der SiGeKo die richtige Umsetzung der festgelegten Schutzmaßnahmen und übernimmt die schnelle Koordinierung der Durchführung von Abstellmaßnahmen bei auftretenden Problemen.

Bei richtigen und konsequenten Einsatz eines SiGeKo können viele unnötige Kosten auf Baustellen vermieden werden.

Insbesondere durch die Begutachtung aller möglichen Gefährdungen bereits vor Beginn der Bauphase, sowie deren konsequente Vermeidung bzw. wenigstens Minimierung durch die jeweils am besten geeignete Lösung werden Nachbesserungskosten vermieden.

Vorbeugender Brandschutz

- Brandschutzbeauftragter -

Das Thema vorbeugender Brandschutz hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Mittlerweile ist der vorbeugende Brandschutz eine zentrale Anforderung bei Neu- oder Umbaumaßnahmen, anderen Betriebserweiterungen oder bei Versicherungswechseln.

Sowohl die zuständigen Behörden, als auch die Berufsgenossenschaften und Versicherer fordern häufig die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten im Unternehmen. Die richtige und umfassende Erfüllung dieser Aufgabe erfordert eine umfassende Ausbildung im vorbeugenden (beratenden) und auch abwehrenden (aktiven) Brandschutz und wird daher oftmals extern vergeben.

Der Brandschutzbeauftragte ist direkt der Geschäftsführung unterstellt und hat die Aufgabe, die Geschäftsführung in allen Belangen des vorbeugenden Brandschutzes zu beraten und unterstützen.

Insbesondere soll er Brandpotentiale und brandschutztechnische Mängel frühzeitig erkennen, richtig beurteilen, Gegenmaßnahmen vorschlagen und gegebenenfalls auch unterstützend einleiten. Dazu führt er regelmäßig Brandschutzbegehungen durch und plant Brandschutzübungen.

Weitere Hauptaufgaben sind die Beteiligung bei der Erstellung, Durchführung und Überprüfung von :

  • Brandschutzkonzepten und Brandschutzordnungen
  • Alarm-, Feuerwehr-, Flucht- und Rettungswegeplänen
  • Brandschutzeinrichtungen und Feuerlöscheinrichtungen
  • Ausbildung der Mitarbeiter und Brandschutzhelfer
  • Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes bei Neu- oder Umbaumaßnahmen sowie die Zusammenarbeit mit Behörden, Berufsgenossenschaften, Versicherern und Feuerwehren

Kontakt zu uns

Dipl. Ing. Dirk Reiter